Wie funktioniert Zeitarbeit?
Zahlreiche Unternehmen nutzen Zeitarbeit, die sich neben "herkömmlichen" Arbeitsverhältnissen immer weiter etabliert, als Instrument der personalpolitischen Flexibilisierung.
Leiharbeitnehmer, deren Arbeitgeber immer das Zeitarbeitsunternehmen bleibt, unterstützen Ihr Unternehmen bei der sicheren Bewältigung personeller Engpässe. Nach Abschluss des Projektes verlassen Sie die TUJA-Mitarbeiter wieder oder übernehmen in Ihrem Unternehmen eine neue Aufgabe.
Erlaubnis ist nötig
Zeitarbeitsunternehmen dürfen nur mit der entsprechenden Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit am Markt tätig werden.
Während „gewöhnliche“ Arbeitgeber allein der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Prüfung unterliegen, werden Zeitarbeitsunternehmen zusätzlich durch die zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit auf die Einhaltung der Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geprüft.
Sicher ist sicher
Da der Zeitarbeitnehmer seine Tätigkeit bei unterschiedlichen Entleihern erbringt, wechseln die beruflichen Anforderungen häufig. Vor Beginn eines jeden Einsatzes wird der Zeitarbeitnehmer über die neue Tätigkeit, die dort benötigte berufliche Qualifikation und über arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen beim Entleiher informiert. Die Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften beim Entleiher gelten auch für den Leiharbeitnehmer.


